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Unbefugt abgemahnt und bei eBay gesperrt! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.   
Dienstag, 12. Mai 2009 um 21:36 Uhr
Was tun, wenn ein Dritter durch unberechtigte Abmahnungen bei eBay die Sperrung des eigenen Mitgliedskontos herbeiführt? An sich ist klar, dass ein solches Vorgehen nicht ohne Folgen bleiben kann - allerdings kann der Betroffene nicht ohne weiteres Schadensersatz geltend machen, wie sich aus einer Entscheidung des OLG Brandenburg ergibt.

In einer aktuellen Entscheidung stellt das OLG Brandenburg fest: Wer durch einen unberechtigten Hinweis auf Geschmacksmusterrechte die Schließung des eBay-Accounts eines gewerblichen Verkäufers bewirkt, ist diesem gegenüber zum Schadensersatz wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verpflichtet. Dies folgt aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 17.02.2009 - 6 U 10/07).

Wie der 6. Zivilsenat am OLG Brandenburg feststellte, hatte der Beklagte eBay unberechtigt auf angeblich ihm zustehende Geschmacksmusterrechte hingewiesen. Der Beklagte hat so erreicht, dass der Account der Klägerin geschlossen wurde. Im Ergebnis fehlte es sämtlichen vom Beklagten...

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Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 07:57 Uhr
 

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