| Störerhaftung für Internetforenbetreiber - Heise 2 |
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| Geschrieben von: Petja Schrödter |
| Mittwoch, 28. Februar 2007 um 22:20 Uhr |
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Das aktuelle Urteil des OLG Hamburg stellt in Bezug auf das Internetforum von Heise.de noch einmal heraus, dass eine Störer- oder Mitstörerhaftung des Forenbetreibers nur dann in Betracht kommt, wenn er
Provoziert ein Forenbetreiber nicht durch sein Verhalten oder die Art des Forums als solches die Rechteverletzung durch Dritte, so sind ihm diese Verletzungen nicht zuzurechnen, soweit er seine Sorgfaltpflichten nicht verletzt hat. Grundsätzlich ist er nicht zu einer Eingangskontrolle aller Beiträge verpflichtet, da dies der allgemeinen Meinungsfreiheit entgegenlaufen würde. Es gilt eine Abwägung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen vorzunehmen. Hierbei sind die Anforderungen an die Kontrollpflicht des Betreibers auch daran zu messen, in welchem Umfang mit einer Rechteverletzung in dem jeweiligen Forum zu rechen ist bzw. diese bereits aufgetreten sind. Das vollständige Urteil vom 22.8.2006 findet sich auf jurpc.de: oder die frühere Entscheidung des Quelle: Domainblog Neuere Artikel:
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 30. Juli 2009 um 06:17 Uhr |






