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Second Life: Cybersex mit Tieren strafbar PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Petja Schrödter   
Montag, 12. März 2007 um 10:50 Uhr

Die pornografische Darstellung von sexuellen Handlungen mit Tieren ist strafbar. Hierunter fällt auch der Cyber Sex mit Tiergestalten auf der Online-Plattform der virtuellen Realität Second Life.

Die Netzzeitung untersúcht die Übertragbarkeit von strafrechtlichen Regelungen auf Second Life. Problematisch ist die avatar_fish_klpornografische Darstellung von virtuellem Sex mit Tieren oder mit Kindern oder sogenannte harter Sex.

In Second Life können sich die Anwender Avatare erschaffen, die deren Person in der virtuellen Realität sind. Diese können auch Tiergestalten oder kinderähnliche Gestalt haben. Pornografische Darstellungen und Abbildungen mit diesen sind verboten und damit auch deren Verbreitung über Second Life. Mehr dazu unter:

http://www.netzeitung.de/internet/560219.html External link


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