| Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs? |
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| Geschrieben von: RAin Anja Bähr |
| Donnerstag, 23. April 2009 um 17:22 Uhr |
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Zu dieser umstrittenen Frage äußerte sich nunmehr auch das VG Würzburg. Nach Ansicht des Gerichts besteht die Rundfunkgebührenpflicht auch für internetfähige PCs, deren technische Ausrüstung nicht typischerweise auf den Rundfunkempfang ausgerichtet ist. Die Rundfunkgebührenpflicht sei auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Empfang von Rundfunk nicht dem typischen Gebrauch eines PCs entspreche.
Beteiligt an dem Verfahren vor dem VG Würzburg war eine GbR, deren Bürositz sich in dem Wohnhaus eines Gesellschafters befand. Die GbR meldete den ausschließlich geschäftlich genutzten internetfähigen PC bei der GEZ an, verwahrte sich aber gleichzeitig gegen die Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren. Ihrer Ansicht nach sei der PC kein Rundfunkgerät, jedenfalls aber als Zweitgerät zu den Geräten im Privathaushalt des Gesellschafters von der Zahlungspflicht befreit. Dem trat das VG Würzburg entgegen und nahm eine Rundfunkgebührenpflicht der GbR für den PC an. Die Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren richtet sich nach den Regelungen des... Ganzen Artikel hier weiterlesen: BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE Verwandte Artikel Neuere Artikel:
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