| OLG FFM zu Kostenfallen im Internet |
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| Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M. |
| Donnerstag, 19. November 2009 um 18:29 Uhr |
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Das OLG Frankfurt/M. hatte darüber zu entscheiden, welche Anforderungen an Preishinweise bei sog. Kostenfallen anzulegen sind. Hierunter versteht man im Internet unterbreitete kostenpflichtige Angebote, bei denen der durchschnittlich verständige Internetnutzer wegen der Art dieses Angebots und wegen der weiteren Umstände seiner Präsentation eigentlich mit einer Kostenpflichtigkeit des Angebotes nicht rechnet.
Das OLG Frankfurt/M. weist darauf hin, dass es gerechtfertigt ist, an solche Angebote erhöhte Anforderungen im Hinblick auf die Erforderlichkeit eines Hinweises auf die Kostenpflichtigkeit des Angebotes zu stellen (vgl. OLG Frankfurt/M., Urt. v. 04.12.2008 - 6 U 187/07
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