| KG Berlin kassiert EC-Gebühr bei Ryanair |
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| Geschrieben von: RA Dr. Jussi R. Mameghani |
| Montag, 22. Juni 2009 um 17:58 Uhr |
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Die Fluggesellschaft Ryanair darf nach einem Urteil des KG Berlin bei einer Online-Buchung für die Zahlung mit Kredit- oder EC-Karten keine weiteren Extragebühren verlangen. Damit erklärten die Berliner Richter die bisherige Bezahlpraxis für unzulässig.
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Das KG Berlin erkannte mit Urt. v. 30.04.2009 - 23 U 243/08 - entgegen der Auffassung der Vorinstanz für Recht, dass in Luftbeförderungsverträgen mit Verbrauchern die Fluggesellschaft sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht auf Bestimmungen berufen kann, nach denen eine Kreditkartengebühr pro Fluggast und einfachen Flug i.H.v. EUR 4,00 sowie Zahlkartengebühren i.H.v. EUR 1,50 verlangt werden können, wenn diese Entgeltregelungen nicht eine für den einzelnen Kunden erbrachte Sonderleistung zum Gegenstand haben.
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Geklagt gegen die Fluggesellschaft hatte der Bundesverband der Verbraucher und dabei moniert, die Kunden hätten keine Möglichkeit gehabt, ihr Ticket ohne Zusatzkosten zu bezahlen. Allein über die nach Ansicht der...
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