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Hausrecht für Internetforenbetreiber PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Petja Schrödter   
Montag, 26. März 2007 um 13:39 Uhr

Das LG München I stellt in seinem Urteil vom 25.10.2006 - Az. 30 O 11973/05 fest, dass es nur ein Recht auf Veröffentlichung in einem Forum aufgrund eines Vertrages mit dem Betreiber gibt. Dieses kann im Rahmen seines virtuellen Hausrechts andere vom posten aufgrund §§ 903 S. 1 Alt. 2, 1004 BGB im Rahmen seines Eigentumsrechts an den gespeicherten Beiträgen, wenn der Eigentürmer der Hardware ist  bzw. §§ 858, 862 BGB im Rahmens seines Rechtes auf Abwehr von Besitzstörungen ausschliessen.

Es besteht daher Grundsätzlich die Möglichkeit der bloßen Gestattung von Forenbeiträgen und eine vertragliche Bindung dazu (Ermittlung durch Auslegung nach Treu und Glauben §§133, 157 BGB). Im letzteren Fall bedürfte der Ausschluß von einem Posting einer Kündigung in diesem Fall aus wichtigem Grund. Dieser liegt gem. § 314 I 2 BGB vor, wenn einer der Parteien ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

Mehr Leitsätze zur Entscheidung und das Urteil im Volltext finden Sie bei der Quelle der Meldung: Medien Internet und Recht 3/2007 External link


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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 13. Januar 2009 um 21:16 Uhr
 

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