| Ebay: Widerrufsfrist zumeist 1 Monat |
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| Geschrieben von: Petja Schrödter |
| Mittwoch, 04. Februar 2009 um 10:59 Uhr |
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Das KG Berlin hat in seiner Entscheidung vom 18.07.2006 5 W 156/06 “Bei Texten, die in das Internet eingestellt, dem Empfänger aber nicht (beispielsweise per E-Mail) übermittelt worden sind, ist § 126b BGB nur gewahrt, wenn es tatsächlich zur Perpetuierung der Erklärung beim abrufenden Verbraucher (Ausdruck der Seite oder Download, d.h. Abspeicherung auf der eigenen Festplatte) kommt.” Meistens wird jedoch die Belehrung nicht vor Vertragsschluss per E-Mail übermittelt oder gedownloaded. Im Ergebnis dieser Entscheidung sind die meisten Ebay Auktionen mit falschen Widerrufsfristen von 14 Tagen versehen, da diese eigentlich 1 Monat lauten müsste. Dies stellt nach Ansicht des Gerichts eine wettbewerbswirdigen und abmahnfähigen Verstoß gegen die Anforderungen an korrekte Widerrufsbelehrungen dar. Urteil: http://www.kammergericht.de/entscheidungen/5_W_156-06.pdf Sehen Sie unsere Besprechung hierzu Verwandte Artikel Neuere Artikel:
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