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Ebay: Widerrufsfrist zumeist 1 Monat PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Petja Schrödter   
Mittwoch, 04. Februar 2009 um 10:59 Uhr

Das KG Berlin hat in seiner Entscheidung vom 18.07.2006 5 W 156/06 External link festgestellt, dass bei Ebay regulär die Widerrufsbelehrung derart erfolgt, dass die Frist 1 Monat beträgt. Grund hierfür ist, dass die Belehrung zum einen vor Vertragsabschluss in einer dem Medium entsprechenden Form erfolgen muss und des Weiteren in Textform an den Verbraucher übermittelt werden muss. Erfolgt diese Übermittlung erst nach Vertragsschluss, so ist die Widerrufsfrist nicht wie bisher verbreitet angenommen 14 Tage, sondern 1 Monat.

Bei Texten, die in das Internet eingestellt, dem Empfänger aber nicht (beispielsweise per E-Mail) übermittelt worden sind, ist § 126b BGB nur gewahrt, wenn es tatsächlich zur Perpetuierung der Erklärung beim abrufenden Verbraucher (Ausdruck der Seite oder Download, d.h. Abspeicherung auf der eigenen Festplatte) kommt.”

Meistens wird jedoch die Belehrung nicht vor Vertragsschluss per E-Mail übermittelt oder gedownloaded. Im Ergebnis dieser Entscheidung sind die meisten Ebay Auktionen mit falschen Widerrufsfristen von 14 Tagen versehen, da diese eigentlich 1 Monat lauten müsste. Dies stellt nach Ansicht des Gerichts eine wettbewerbswirdigen und abmahnfähigen Verstoß gegen die Anforderungen an korrekte Widerrufsbelehrungen dar.

Urteil: http://www.kammergericht.de/entscheidungen/5_W_156-06.pdf External link

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