| Ebay: Wertersatzklausel muss in Ebay gestrichen werden laut EV des LG Berlin |
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| Geschrieben von: Petja Schrödter |
| Mittwoch, 16. Mai 2007 um 10:32 Uhr |
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Im einstweiligen Verfügungsverfahren, das nur ein summarisches Eilverfahren darstellt, hat das LG Berlin entschieden, dass die Wertersatzklausel des §357 BGB nicht in einer Widerrufsbelehrung bei Ebay stehen darf. Grund hierfür ist, dass nach §357 III BGB siehe hierzu: Ein Monat Widerrufsfrist laut KG Berlin ; Ein Monat Widerrufsfrist laut OLG Hamburg nun Entschied dass LG auch zu der weitrechenden Folge der dem Textform-Erfordernis nicht genügenden Widerrufsbelehrung, nämlich dem nicht zu leistenden Wertersatz. Die Entscheidung findet sich auf M.I.R. im Volltext LG Berlin: Beschl. v. 15.03.2007 - Az.: 52 O 88/07 Verwandte Artikel Neuere Artikel:
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 14. Januar 2009 um 13:36 Uhr |






