| Ebay: Wenn Abbildungen und Text unterschiedlich sind keine eindeutige Einigung |
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| Geschrieben von: Petja Schrödter |
| Montag, 12. März 2007 um 08:22 Uhr |
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Ein neues Problem bei Ebay ist das Abweichen der Abbildung von der im Text beschriebenen Menge. Außerdem zur Widerrufsfrist von 1 Monat bei Ebay. Im konkreten Fall urteilte das LG Kleve bei einer Auktion über ein Pilker-Set laut Artikelbeschreibung im Umfang von 5 Stück aber mit einer Abbildung von 6 Stück, dass keine eindeutige Einigung über die Menge vorliegt. Somit stellt das Gericht dar, dass sowohl Bebilderung als auch Beschreibung bei einer Ebay Auktion von Bedeutung sind und gleich sein müssen, damit eine wirksame Einigung erzielt werden kann. Die widersprüchliche Darstellung stellt damit einen Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. Art 240 EGBGB, als der Verfügungsbeklagte im Widerspruch zu § 1 Abs. I Nr. 4, (Nr. 7) BGB-InfoVO über ein wesentliches Merkmal" nicht informiert hat. Mit dieser Entscheidung stellt sich eine neue mögliche Fehlerquelle dar, die zu einem Unterlassungsanspruch führen kann. Außerdem entschied das Gericht in Einklang mit den Urteilen des KG Berlin und OLG Hamburg, dass die Widerspruchsfrist bei Ebay in der Tat 1 Monat (wichtig: nicht 4 Wochen!!!! sondern einen Monat!) beträgt. Siehe hierzu auch unsere Besprechung. Quelle: MIR vom 11.3.2007  Verwandte Artikel Neuere Artikel:
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