| eBay kündigt Anbieter wegen shill-bidding! |
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| Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec. |
| Mittwoch, 22. Juli 2009 um 08:55 Uhr |
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Für die Teilnahme am Handel über den Online-Marktplatz eBay gelten einige Spielregeln - diese finden sich sowohl in den Nutzungsbedingungen von eBay, denen ein Mitglied bei Registrierung zustimmt als auch in den Grundsätzen, die auf der eBay-Website im Einzelnen abrufbar sind. Werden diese Regelungen von Mitgliedern des Marktplatzes nicht eingehalten, kann eBay die Geschäftsbeziehung kündigen - das bestätigt eine Entscheidung des Brandenburgischen OLG.
eBay säubert im Interesse des Kundenschutzes mit scharfen Maßnahmen den von ihm zur Verfügung gestellten Internetmarktplatz. Betroffen sind vor allem diejenigen gewerblichen Verkäufer, die den seit Anfang 2007 geltenden verschärften Zuverlässigkeitsanforderungen nicht entsprechen. Bei Verstößen gegen seine Vorgaben kündigt eBay die Verträge fristlos und sperrt von einem auf den anderen Tag die Konten der Händler. Darüber hinaus werden selbst langjährig tätigen Händlern die eBay-Konten fristgerecht – mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweiligen Monatsende - gekündigt, wenn ihre Kunden sie mehrfach... Ganzen Artikel hier weiterlesen: BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE Verwandte Artikel Neuere Artikel:
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 10:14 Uhr |






