| Buchpreisbindung gilt auch bei nur marginalen Veränderungen am Werk |
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| Geschrieben von: Petja Schrödter |
| Sonntag, 27. August 2006 um 23:00 Uhr |
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Einen interessanten Beitrag zur Buchpreisbindung bringt das Law-blog anlässich eines Urteils des OLG München. In diesem wurde entschieden, dass eine nur leichte Veränderung des Buches in Umschlag oder ähnlichem bei aber substantieller Gleichheit nicht ausreicht um einen anderen als den festgesetzten und gebundenen Buchpreis hierfür zu verlangen. Diese Möglichkeit sieht das Gesetz nur in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei echten Sonderausgaben, die erheblich vom Original abweichen oder Buchklubs mit Mindesabnahmeverpflichtung vor. Mehr dazu auf dem Law-Blog: http://www.law-blog.de/310/olg-muenchen-buchpreisbindung-es-gibt-sie-doch/ Verwandte Artikel Neuere Artikel:
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