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BGH zur Zulässigkeit von GOOGLE-AdWords PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.   
Donnerstag, 30. Juli 2009 um 21:07 Uhr
In drei Entscheidungen hat sich der für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH Anfang des Jahres mit der kennzeichenrechtlichen Beurteilung der Verwendung fremder Kennzeichen als Schlüsselwörter (Keywords) im Rahmen der von der Suchmaschine GOOGLE eröffneten Möglichkeit der Werbung mit sog. AdWord-Anzeigen befasst. In zwei Sachen hat der BGH Ansprüche der Kennzeicheninhaber verneint, in der dritten Sache hat er dem EuGH eine Frage zur Auslegung der Markenrechtsrichtlinie vorgelegt. Zwischenzeitlich liegen die Entscheidungen im Volltext vor.

In den Verfahren ging es um die in der Instanzrechtsprechung unterschiedlich beurteilte Frage, ob es eine Kennzeichenverletzung darstellt, wenn ein Dritter ein fremdes Kennzeichen (also eine Marke oder eine Unternehmensbezeichnung) oder eine dem geschützten Zeichen ähnliche Bezeichnung einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort angibt mit dem Ziel, dass bei der Eingabe dieser Bezeichnung als Suchwort in die Suchmaschine in einem von der Trefferliste räumlich getrennten Werbeblock eine als solche gekennzeichnete Anzeige des Dritten (mit Link auf...

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 05. August 2009 um 16:12 Uhr
 

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