| BGH: Hohe Sorgfaltsanforderung wenn fremde Software zum Download ins Netz gestellt wird |
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| Geschrieben von: Pavement |
| Dienstag, 04. August 2009 um 18:00 Uhr |
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Der Bundesgerichtshof hatte in einer heute im Volltext veröffentlichten Entscheidung vom 20.05.2009 "Im Urheberrecht gelten generell hohe Sorgfaltsanforderungen und begründet daher bereits leichte Fahrlässigkeit den Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung (...). Die Revision macht mit Recht geltend, dass besonders hohe Sorgfaltsanforderungen zu stellen sind, wenn - wie hier - ein Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet eingestellt wird. Eine solche Verhaltensweise führt zu einer hochgradigen Gefährdung der Verwertungsrechte des Urhebers, weil ein ohne... Ganzen Artikel hier weiterlesen: Internet-Law Verwandte Artikel
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 05. August 2009 um 16:07 Uhr |






