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BGH: Hohe Sorgfaltsanforderung wenn fremde Software zum Download ins Netz gestellt wird PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Pavement   
Dienstag, 04. August 2009 um 18:00 Uhr
Der Bundesgerichtshof hatte in einer heute im Volltext veröffentlichten Entscheidung vom 20.05.2009 External link (Az.: I ZR 239/06) darüber zu befinden, welcher Sorgfaltsmaßstab für die Frage des Verschuldens anzulegen ist, wenn ein fremdes Computerprogramm zum Download ins Netz gestellt wird. Der BGH führt wörtlich aus:

"Im Urheberrecht gelten generell hohe Sorgfaltsanforderungen und begründet daher bereits leichte Fahrlässigkeit den Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung (...). Die Revision macht mit Recht geltend, dass besonders hohe Sorgfaltsanforderungen zu stellen sind, wenn - wie hier - ein Computerprogramm zum Herunterladen ins Internet eingestellt wird. Eine solche Verhaltensweise führt zu einer hochgradigen Gefährdung der Verwertungsrechte des Urhebers, weil ein ohne...

Ganzen Artikel hier weiterlesen: Internet-Law External link

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 05. August 2009 um 16:07 Uhr
 

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