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BGH: Haftung des Verpächters einer Domain für die Inhalte des Pächters PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Pavement   
Montag, 17. August 2009 um 15:00 Uhr
Der Bundesgerichtshof hatte sich in einer neuen Entscheidung vom 30.06.2009 (VI ZR 210/08) External link mit der Störerhaftung des Verpächters einer Domain für die Inhalte des vom Pächter betriebenen Website zu befassen, die bei der Kanzlei Prof. Schweizer veröffentlicht ist.

Eigene Leitsätze:

Dem Domainverpächter ist grundsätzlich nicht zuzumuten, die Website des Pächters allgemein dahingehend zu prüfen, ob sie Äußerungen enthält, die das Persönlichkeitsrecht anderer verletzen. Demgemäß trifft den (bloßen) Inhaber der Domain grundsätzlich keine Haftung für Rechtsverletzungen, die durch den Inhalt der Website begangen werden.

Dem Verpächter ist allerdings zuzumuten, die Website des Pächters zu prüfen, sobald er von konkreten rechtsverletzenden Äußerungen Kenntnis erlangt. Insoweit sind nämlich - jedenfalls dann, wenn die...

Ganzen Artikel hier weiterlesen: Internet-Law External link

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 18. August 2009 um 08:54 Uhr
 

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