| BGH: Haftung des Verpächters einer Domain für die Inhalte des Pächters |
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| Geschrieben von: Pavement |
| Montag, 17. August 2009 um 15:00 Uhr |
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Der Bundesgerichtshof hatte sich in einer neuen Entscheidung vom 30.06.2009 (VI ZR 210/08) Eigene Leitsätze: Dem Domainverpächter ist grundsätzlich nicht zuzumuten, die Website des Pächters allgemein dahingehend zu prüfen, ob sie Äußerungen enthält, die das Persönlichkeitsrecht anderer verletzen. Demgemäß trifft den (bloßen) Inhaber der Domain grundsätzlich keine Haftung für Rechtsverletzungen, die durch den Inhalt der Website begangen werden. Dem Verpächter ist allerdings zuzumuten, die Website des Pächters zu prüfen, sobald er von konkreten rechtsverletzenden Äußerungen Kenntnis erlangt. Insoweit sind nämlich - jedenfalls dann, wenn die... Ganzen Artikel hier weiterlesen: Internet-Law Neuere Artikel:
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 18. August 2009 um 08:54 Uhr |






