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BGH: Das domainsichernde Namensrecht schützt auch ausgefallene Vornamen - Raule.de PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Petja Schrödter   
Dienstag, 28. Oktober 2008 um 00:00 Uhr

Der BGH stellt in seinem "Raule.de" Urteil fest, dass auch ein ungewöhnlicher Vorname den namensrechtlichen Schutz genauso geniessen kann wie ein Nachname. BGH Urteil des I. Zivilsenats vom 23.10.2008 - I ZR 11/06 - External link

Hierfür ist jedoch eine Individualisierung des Namens durch seine Einzigartigkeit oder zumindest herausragende Seltenheit oder aber herausragenden Bekanntheit notwendig.

 

Amtlicher Leitsatz:

Als Namensträger, der - wenn er seinen Namen als Internetadresse hat regist-rieren lassen - einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und daher kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht.

Weitere Leitsätze:
MIR: http://miur.de/dok/1932.html External link

Urteil im Volltext:
BGH Urteil des I. Zivilsenats vom 23.10.2008 - I ZR 11/06 - External link

 

Gesetzesgrundlagen:
§12 BGB

 


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