| BGH: Das domainsichernde Namensrecht schützt auch ausgefallene Vornamen - Raule.de |
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| Geschrieben von: Petja Schrödter |
| Dienstag, 28. Oktober 2008 um 00:00 Uhr |
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Der BGH stellt in seinem "Raule.de" Urteil fest, dass auch ein ungewöhnlicher Vorname den namensrechtlichen Schutz genauso geniessen kann wie ein Nachname. BGH Urteil des I. Zivilsenats vom 23.10.2008 - I ZR 11/06 - Hierfür ist jedoch eine Individualisierung des Namens durch seine Einzigartigkeit oder zumindest herausragende Seltenheit oder aber herausragenden Bekanntheit notwendig.  Amtlicher Leitsatz: Als Namensträger, der - wenn er seinen Namen als Internetadresse hat regist-rieren lassen - einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und daher kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht. Weitere Leitsätze: Urteil im Volltext:  Gesetzesgrundlagen:  Neuere Artikel:
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