| Anforderungen an Verlangen zur Mangelbeseitigung |
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| Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M. |
| Montag, 17. August 2009 um 12:59 Uhr |
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In einer jüngst bekannt gewordenen Entscheidung hat sich der BGH zu der Frage geäußert, in welcher Form der Käufer dem Verkäufer bei der Geltendmachung von Gewährleistunsgansprüchen gegenüber eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung setzen muss (Pressemitteilung Nr. 165/2009).
Hierbei geht aus der nunmehr veröffentlichten Pressemitteilung des BGH hervor,
"dass es für die erforderliche Fristsetzung ausreicht, wenn der Käufer den Verkäufer auffordert, den Mangel "umgehend" zu beseitigen. Die Angabe eines bestimmten (End-) Termins oder Zeitraums ist für die Bestimmung einer angemessenen Frist nicht erforderlich. Eine Frist ist ein bestimmter oder bestimmbarer Zeitraum. Mit der Aufforderung zur umgehenden Nacherfüllung wird eine zeitliche Grenze gesetzt, die aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalls bestimmbar ist. Dem... Verwandte Artikel Neuere Artikel:
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 18. August 2009 um 09:09 Uhr |






