4 Wochen vs. 1 Monat - Juraserv.de - Medienrecht und Rechtsprechung, Jura News, Wissen und rechtswissenschaftliches Studium | Juraserv.de - Medienrecht und Rechtsprechung, Jura News, Wissen und rechtswissenschaftliches Studium
4 Wochen vs. 1 Monat PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RA Martin M. Jackowski, LL.M.   
Dienstag, 26. Mai 2009 um 18:27 Uhr
Das OLG Hamburg hat in einer jüngst ergangenen Entscheidung nun bestätigt, dass die Angabe einer 4-wöchigen statt 1-monatigen Widerrufsfrist bei einem Handel über die Online-Handelsplattform eBay keinen Bagatellfall, sondern eine unlautere Wettbewerbshandlung darstellt (OLG Hamburg, Beschl. v. 26.03.2007 - 3 W 58/07 External link).
 
Hierbei hat das OLG entgegen der Auffassung der Vorinstanz das Vorliegen einer spürbaren Beeinträchtigung i.S.v. § 3 UWG bejaht.
 
Konkret hat das OLG Hamburg in seinen Entscheidungsgründen Folgendes ausgeführt:
 
"Bei der Verletzung von Informationspflichten, die vom Gesetz zum Schutz des Verbrauchers vorgeschrieben werden, wird eine fehlerhafte Belehrung in aller Regel - und so auch hier - nicht als Bagatellfall im Sinne von § 3 UWG bewertet werden können."
 
Und weiter heißt es:
 
"Dies gilt auch für die fehlerhafte Angabe von Widerrufsfristen. § 3...

Ganzen Artikel hier weiterlesen: BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE External link


Neuere Artikel:
Ältere Artikel:

Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 08:05 Uhr
 

Anzeige