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Neues zum Widerrufsrecht bei Dienstleistungen! PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.   
Mittwoch, 05. August 2009 um 01:14 Uhr
Mit dem heutigen Tage, dem 04.08.2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefon-werbung und zur Verbesserung des Verbraucher-schutzes bei besonderen Vertriebsformen External link in Kraft getreten. Das Gesetz hat unter anderem auch Auswirkungen auf das fernabsatzrechtliche Wider-rufsrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Verträgen über die Erbringung von Dienst-leistungen. Betroffenen Unternehmern ist anzuraten, die verwendeten Verbraucherbelehrungen umgehend anzupassen!

Der Gesetzgeber hat die Vorschrift des § 312 d Abs. 3 BGB mit Wirkung zum 04.08.2009 geändert. Die Norm betrifft  Fernabsatzverträge über die Erbringung von Dienstleistungen - dies, soweit sie nicht schon aufgrund § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB ohnehin aus dem Anwendungsbereich des Fernabsatzrechts fallen. Betroffen sind also Unternehmer, welche im Fernabsatz die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern anbieten.

Während nach bisheriger...

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 05. August 2009 um 16:10 Uhr
 

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