| Neues zum Widerrufsrecht bei Dienstleistungen! |
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| Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec. |
| Mittwoch, 05. August 2009 um 01:14 Uhr |
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Mit dem heutigen Tage, dem 04.08.2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefon-werbung und zur Verbesserung des Verbraucher-schutzes bei besonderen Vertriebsformen
Der Gesetzgeber hat die Vorschrift des § 312 d Abs. 3 BGB mit Wirkung zum 04.08.2009 geändert. Die Norm betrifft Fernabsatzverträge über die Erbringung von Dienstleistungen - dies, soweit sie nicht schon aufgrund § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB ohnehin aus dem Anwendungsbereich des Fernabsatzrechts fallen. Betroffen sind also Unternehmer, welche im Fernabsatz die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern anbieten. Während nach bisheriger... Ganzen Artikel hier weiterlesen: BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE Verwandte Artikel Neuere Artikel:
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 05. August 2009 um 16:10 Uhr |






