| Lesetipp: Datenschutz bei Google |
|
|
|
| Geschrieben von: Offene Netze und Recht |
| Freitag, 12. Juni 2009 um 11:07 Uhr |
|
In der MMR Der Autor untersucht hierbei die datenschutzrechtliche Relevanz der Erstellung von Profilen, die über die Verknüpfung von IP-Adressen und Cookies gespeichert werden. Dabei stellt er auch die Ansichten zum Personenbezug der IP-Adresse dar. Im Ergebnis geht er davon aus, dass jedenfalls bei Google aufgrund der Vielzahl personalisierter Dienste ein Personenbezug besteht oder hergestellt werden kann. Als Folge daraus sei die Speicherung über einen längeren Zeitraum als die reine Nutzungszeit nach § 12 Abs. 1 TMG datenschutz- und damit rechtswidrig. Interessant finde ich die Einschränkung, die der Autor macht: Google sei nur bei anmeldepflichtigen Diensten in der Lage, Personenbezug herzustellen.
Das... Ganzen Artikel hier weiterlesen: Offene Netze und Recht Verwandte Artikel Neuere Artikel:
ltere Artikel:
|
| Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 07:18 Uhr |






