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Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.
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Mittwoch, 05. August 2009 um 01:14 Uhr |
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 05. August 2009 um 16:10 Uhr |
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Geschrieben von: RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.
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Montag, 03. August 2009 um 09:43 Uhr |
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Am 04.08.2009 tritt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können dann - anders als bisher - mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 05. August 2009 um 16:14 Uhr |
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