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Gericht bestätigt: PIN-System ausreichend sicher PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: RA Dr. Jussi R. Mameghani   
Dienstag, 30. Juni 2009 um 13:31 Uhr
Nach einem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt/M. werden die Karten-Verschlüsselungssysteme für ausreichend sicher eingestuft. Das Gericht stellt sich damit im Ergebnis auf die Seite der kartenausgebenden Institute. In dieser Konsquenz können die Kartenausgeber weiterhin nicht für Abhebungen mit Geheimzahl von Kreditkarten haften, die Inhabern verloren gegangen oder gestohlen worden sind. Die Revision zum BGH wurde dabei nicht zugelassen.
 
Worum ging es in dem durch die Verbraucherzentrale NRW initiierten Verfahren genau?
 
Die Verbraucherschützer hatten einen weitergehenden Schutz der Bankkunden durchsetzen wollen. Gegenstand der Sammelklageverfahren sind mehrere Schadensfälle von Karteninhabern, die eintraten, nachdem die Zahlungskarten nach Angaben der Betroffenen gestohlen oder abhanden gekommen und mit richtiger PIN an Geldautomaten erfolgreich zum Bargeldbezug eingesetzt worden waren. Die Karteninhaber bestritten jedoch diese Umsätze selbst getätigt zu haben. Die Verbraucherschützer argumentierten, dass Dritte aufgrund von Systemunsicherheiten...

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Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. Juli 2009 um 09:56 Uhr
 

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