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Jura§erv - Medienrecht und Kommunikationsrecht - Rechtswissenschaft
BVerfG erkennt Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme an PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Petja Schrödter   
Mittwoch, 27. August 2008 um 00:00 Uhr

Mit seiner Entscheidung über die Zulässigkeit von verdeckten Online Durchsuchungen erkennt das BVerfG erstmals die Existenz eines Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts an.

Die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Partei DIE LINKE und dreier Rechtsanwälte gegen Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (vgl. Pressemitteilung Nr. 82/2007 vom 27. Juli 2007) sind, soweit sie zulässig sind, weitgehend begründet. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 27. Februar 2008 die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Zuletzt aktualisiert am Montag, 22. Februar 2010 um 19:17 Uhr
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