Videoportale auf Bittorrent Basis - Abmahungen drohen
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- Kategorie: Internetrecht
- Geschrieben von Petja Schrödter

Die Medien sind zur Zeit voll mit Berichten über eine neue Abmahnwelle bei den Videoportalen Popcorn Time und cuevana.tv . Nutzer werden von Kanzleien abgemahnt. Hierbei werden vermehrt Nutzer der Videoportale Popcorn Time und Cuevana.tv wegen Urheberrechtsverletzungen beim Ansehen von Kinofilmen abgemahnt.
Kein echtes Streaming wie im Redtube Fall
Anders als bei Redtube.com handelt es sich bei der dahinter stehenden Technologie nicht um echtes Streaming, sondern um das Bittorrent Protokoll, wie auch Tauschbörsen es verwenden. Dieses stellt Teile der Filme anderen Usern direkt wieder zum Download zur Verfügung. Dadurch werden Teile öffentlich zugänglich gemacht, was jedoch nach dem Urheberrecht gem. §19a UrhG verboten ist.
Hier liegt der Unterschied zu echtem Streaming, da bei diesem nur die Daten vom Server geladen und vorübergehend, flüchtig auf dem Rechner sind. Es werden beim echten Streaming aber keine Daten angeboten. Bei Bittorrent hingegen schon.
Filmindustrie mahnt nun ab
Die Rechteinhaber der großen Kinoproduktionen gehen daher nun gegen die Filmplattformen vor, indem die Nutzer massenhaft abgemahnt werden. Diese wissen meist nicht einmal, dass sie etwas illegales tun. Doch dies schützt nicht vor einer Abmahnung.
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